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TRANSPORTVERSICHERUNG

- EINE EXTRA LADUNG SICHERHEIT -

 

Kunden oder Vertriebspartner müssen nicht unbedingt in fernen Ländern sitzen — schon der Weg in die nächste Stadt birgt für Gütertransporte genügend Gefahren. Bereits beim Verladen in den Lkw kann die Ware vom Gabelstapler fallen und beschädigt werden. Je nach Transportweg und -entfernung erfährt das Gut mehrere Umladungen zwischen teils verschiedenen Transportmitteln sowie Zwischenlagerungen. Dies erhöht die Gefahr einer Beschädigung oder des Verlustes deutlich. Weiterhin verführen gerade hochwertige Güter, wie z.B. Unterhaltungselektronik, Computer oder Textilien, häufig zum Diebstahl. Das Problem in all diesen Fällen: Die Haftung der befördernden Verkehrsträger ist meist zu gering, um den verursachten Schaden ausreichend zu ersetzen. Schutz vor dem finanziellen Risiko bietet dann nur eine Transportversicherung.

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FÜR WEN IST DIE VERSICHERUNG?

Eine Transportversicherung bietet sich für alle Handels- und Produktionsbetriebe an, die national oder international Güter versenden oder beziehen und sich gegen Gefahren der Beförderung sowie der damit verbundenen Lagerungen absichern wollen.

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WAS IST VERSICHERT?

Versichert sind die im Vertrag genannten Güter während der Beförderung und den damit im Zusammenhang stehenden Lagerungen sowie sonstige Aufwendungen und Kosten.

Der Versicherer erstattet unter anderem Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten sowie den Beitrag zur großen Havarie. Auch Schadenabwendungs-, Schadenminderungs-, Schadenfeststellungskosten, Kosten der Ermittlung und Feststellung des versicherten Schadens sowie Kosten durch einen für diese Zwecke beauftragten Dritten sind abgedeckt.

Ebenfalls ersetzt werden die Kosten der Umladung, der einstweiligen Lagerung sowie die Mehrkosten der Weiterbeförderung infolge eines Versicherungsfalls oder versicherten Unfalls des Transportmittels.

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WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND VERSICHERBAR?

Als versichert gelten alle Gefahren, denen die Güter während der Versicherungsdauer ausgesetzt sind. Der Versicherungsschutz kann außerdem durch individuelle Vereinbarungen erweitert oder eingeschränkt werden.

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WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND NICHT VERSICHERT?

Nicht versichert sind Schäden durch:

  • Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse

  • Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, terroristische oder politische Gewalthandlungen, unabhängig von der Anzahl der daran beteiligten Personen

  • Aufruhr und sonstige bürgerliche Unruhen

  • Beschlagnahmungen, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand

  • Kernenergie sowie Schäden aus der Verwendung von chemischen, biologischen und biochemischen Substanzen oder elektromagnetischen Wellen als Waffen mit gemeingefährlicher Wirkung

  • eine Verzögerung der Reise; innerer Verderb oder die natürliche Beschaffenheit der Güter; handelsübliche Mengen-, Maß- und Gewichtsdifferenzen oder -verluste, die jedoch als berücksichtigt gelten, sofern hierfür eine Abzugsfranchise vereinbart ist; normale Luftfeuchtigkeit oder gewöhnliche Temperaturschwankungen; nicht beanspruchungsgerechte Verpackung oder unsachgemäße Verladeweise — es sei denn, der Versicherungsnehmer hat diese nicht vorsätzlich verschuldet

  • Vorsatz

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WO GILT DIE VERSICHERUNG?

Ein weltweiter Versicherungsschutz ist möglich.

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WIE LÄSST SICH DIE VERSICHERUNGSSUMME ERMITTELN?

Der Versicherungswert umfasst folgende Summen:

  • der gemeine Handelswert oder in dessen Ermangelung der gemeine Wert der Güter am Absendungsort bei Beginn der Versicherung

  • die Versicherungskosten

  • die Kosten, die bis zur Annahme der Güter durch den Beförderer entstehen und der endgültig bezahlten Fracht

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WELCHE ZAHLUNGEN WERDEN IM SCHADENFALL GELEISTET?

Der Versicherer erstattet:

den vollen Warenwert die Beiträge zur Havarie-Grosse die Schadenminderungs- und Feststellungskosten sowie alle sonstigen vereinbarten Aufwendungen

FALSCHAUSLIEFERUNG

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  • Eine Lieferung Büromöbel, die von Köln nach Bonn verschickt werden sollten, wurde wegen einer falschen Adressangabe durch den Spediteur nach Hamburg geliefert und dort fälschlicherweise auch noch angenommen.

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  • Da dort niemand wusste, was damit zu tun ist, wurden sie erst einmal in einem Lager deponiert. Auf Nachforschungen des Spediteurs hin tauchten die Möbel zwar wieder auf, waren aber durch die falsche Lagerung stark beschädigt worden.

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  • Der entstandene Schaden war durch die Transportversicherung abgedeckt.

DIEBSTAHL

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  • Ein Schuhgeschäft in Deutschland sollte eine Lkw-Lieferung Schuhe aus Italien erhalten. Der Inhaber des Schuhgeschäfts hatte die Ware ab Werk gekauft und auch die Gefahrtragung während des Transports übernommen.

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  • Der Lkw wurde an einer Raststätte in Österreich gestohlen und war komplett leergeräumt, als man ihn in einem Waldstück nahe Innsbruck wiederfand.

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  • Da die Ware nicht versichert war, blieb der Inhaber des Schuhgeschäfts auf dem gesamten Schaden sitzen und geriet dadurch in ernste finanzielle Schwierigkeiten.

WELCHE ZUSÄTZLICHEN VERSICHERUNGEN SIND ZU EMPFEHLEN?

 

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Transport-Betriebsunterbrechungsversicherung und Werkverkehrsversicherung

Als sinnvolle Ergänzung zu einer Transportversicherung empfiehlt sich der Abschluss einer Transport-Betriebsunterbrechungsversicherung, die Schutz vor den wirtschaftlichen Folgen einer transportbedingten Betriebsunterbrechung bietet, sowie eine Werkverkehrsversicherung für Transporte von eigenen Gütern mit eigenen Fahrzeugen.

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